TÜV Termine

Nächster TÜV Termin

Der nächste TÜV-Termin findet am Donnerstag den 12. September 2024 statt.
Kontakt aufnehmen

Abgasuntersuchungen

Zum TÜV wird seit 2006 neben der Hauptuntersuchung (HU) auch eine Abgasuntersuchung (AUK) für das Motorrad fällig. Sie betrifft sämtliche Fahrzeuge ab Baujahr 1989. Als Bestandteil der Hauptuntersuchung werden Achsen, Räder und Antrieb, lichttechnischen Einrichtungen, Bremsanlage, Fahrgestell und Rahmen auf Mängel untersucht. Eine gesonderte Abgasuntersuchung findet beim Motorrad nicht statt. Die Abgasuntersuchung findet zugleich bei der Hauptuntersuchung gem. §29 der StVZO statt. Die Hauptuntersuchung gilt nur als bestanden, wenn die Abgasuntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde. ZU der klassischen Abgasuntersuchung erfolgt eine einseitige Geräuschmessung. Werden Unstimmigkeiten an den Geräuschgrenzwerten festgestellt, wird als additionale Untersuchung das Standgeräusch des Motorrades durch den Prüfer validiert. Die Abgasuntersuchung erfolgt bei allen Krafträdern mit einem 2- und 4-Takt Fremdzündung mit einem Hubraub über 50 ccm sowie einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Neben den üblichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugschein muss ein gut lesbares Kennzeichen befestigt sein und der Tacho sowie elektrische Leitungen keine Beschädigungen aufweisen. Alle Leuchten, Kontrollleuchten und sämtliche Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht beanstandet werden. Die Reifengröße und die Bezeichnung müssen die gleichen Daten wie in den Fahrzeugpapieren aufweisen. Der Motor und das Getriebe nebst Federbeine und Gabelrohre müssen dicht sein. Keine Beschädigungen der Felgen und Reifen sowie die erforderliche Profiltiefe müssen vorliegen. Kette, Kettenrad und Ritzel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgas- und Geräuschwerte sind einzuhalten.

Welche Grenzwerte sind üblich?

Folgende Werte dürfen beim CO Wert nicht überschritten werden: Fahrzeuge, die über einen ungeregelten oder keinen Katalysator verfügen, sind es 4,5% vol., bzw. die Angabe des Herstellers. Für Krafträder mit geregeltem Katalysator gelten 0,3% vol. oder die Herstellerangabe. Motorräder, die einen original Schalldämpfer mit Katalysator gegen einen Austauschschalldämpfer ohne KAT allerdings mit E-Prüfsiegel vorgenommen haben, sind die Grenzwerte für die KAT Version maßgebend, denn das Kraftrad erhielt bereits eine Homologierung.

Zurück zu den Leistungen